BBS
bzw. BSB
zum Lehrerarbeitszeitmodell
- Lehrerarbeitszeitverordnung
Die Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung wurde 2003 erlassen.
- 2004 wurde sie verändert.
Es wurden in der Tabelle „Grundschulen, Grundschulklassen an Gesamtschulen“ in den
Zeilen „Alle Fächer der Jahrgangsstufen 1 bis 4“ und „Sonderschullehrkräfte in Integrationsklassen“ jeweils
die Faktoren „1,30“ durch „1,35“ ersetzt.
- 2011 wurde die Verordnung zum zweiten Mal verändert.
Eingefügt wurde:
- die Altersentlastung für KollegInnen über 60 Jahre
- eine für ein Jahr geltende Übergagsbestimmung zu den Faktoren der 4. Klasse der Grundschulen
- die
Festlegung, dass die Tabelle mit den Faktoren
der Gymnasialen Oberstufe einschließlich Abendgymnasium,
Aufbaugymnasium, Hansakolleg, Studienkolleg“
durch die Tabelle „Sekundarstufe II der Stadtteilschule, des Gymnasiums sowie des Studienkollegs " ersetzt wird. Dies
führte nur dazu, dass die bisher für die reformierte Studienstufe
geltenden Faktoren auch für die Oberstufen der Stadtteilschulen gelten.
Die
notwendige Anpassung der Faktoren auf die an allen staatlichen Sek II -
Schulen neu gebildete Profiloberstufe wurde nicht vorgenommen!
- Rundschreiben der BBS
„Rosenboombriefe“
Die
folgenden Schreiben des damaligen Personalreferenten für das
pädagogische Personal (S 24) aus den Jahren 2003 und 2004 dienen auch heute noch zur Erläuterung der
Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung.
Neudeutsch könnte man sie als FAQs zum AZM bezeichnen.
- Aufgabenkritik
2012 hat Senator Rabe im Anschluss an eine Kampagne des Gesamtpersonalrat zur Aufgabenkritik in einer Antwort zu verschiedenen Problemen der Arbeitszeit geäußert.