Jahresarbeitszeiten,
U-Zeiten, F-Zeiten und A-Zeiten
Jahresarbeitszeit
- Eine
Vollzeitlehrkraft (Beamte / Angestellte) arbeitet auf der Basis der 40
Stundenwoche 1770 Zeitstunden pro Jahr.
Im Rahmen des Hamburger-Lehrerarbeitszeitmodells geht die Schulbehörde
von durchschnittlich 38 Unterrichtswochen pro Schuljahr aus.
(Eine detaillierte Berechnung der Arbeitszeit findet sich im
sogenannten Rosenboom-Brief Nr. 1 zum AZM
unter "16. Hinweise zur
Jahresarbeitszeit". )
Nicht alle Jahre haben tatsächlich genau 38 Unterrichtswochen.
Eine Überprüfung, in wieweit die Annahme von durchschnittlich 38 Unterrichtswochen gerechtfertigt ist, findet sich in den Untersuchungen
zum AZM.
Verteilt man die 1770 Zeitstunden auf 38 Unterrichtswochen ergeben
sich 46,57 Zeitstunden pro Unterrichtswoche.
Damit erhielt die Arbeitszeitabrechnung der Lehrerinnen und Lehrer eine
neue "Währung", statt in Pflichtstunden zählt man nun in WAZ
(Wochenarbeitszeitstunden).
Diese Arbeitszeit wird aufgeteilt auf
3 Aufgabenbereiche:
- Unterrichtsaufgaben
(U-Zeiten)
- Funktionsaufgaben
(F-Zeiten)
- Allgemeine
Aufgaben (A-Zeiten)
-
U-Zeiten
Die
Lehrerarbeitszeiten für Unterricht werden mit definierten
Zeitkontingenten (Faktoren) festgelegt.
Es werden Zeitwerte für unterrichtsbezogene Aufgaben (Faktoren)
differenziert
nach
- Schulformen
- Unterrichtsfächern
und
- Unterrichtsstufen
- zunehmend
auch in einzelnen Schulen auch nach Anzahl der SchülerInnen
zugewiesen.
Die Faktorisierung nach den ersten drei Spiegelstrichen wird über die Lehrerarbeitszeitordnung festgelegt.
Die Faktorisierung nach Schülerzahl wird von den Schulen in Eigenregie durchgeführt. Wie
problematisch eine flächendeckende Zuweisung von U-Faktoren
nach der Anzahl der SchülerInnen ist, mag ein Beispiel aus der Praxis zeigen, das der Gesamtpersonalrat in seiner Stellungnahme an die Behler-Kommission vorgelegt hat.
In
den "Erläuterungen
zu den einzelnen Vorschriften der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung"
aus dem Jahre 2003 steht, wie die Faktoren zu interpretieren sind.
- "Die
gesetzten Faktoren erheben nicht den Anspruch der exakten Bemessung des
Zeitaufwandes, den die Lehrkräfte für unterrichtsbezogene Aufgaben
tatsächlich leisten, da dieser von zahlreichen subjektiven Bedingungen
abhängt. Die Faktoren normieren auf Grund pauschalierender Schätzung
vielmehr die Zeiten, die der Dienstherr zur qualitativ angemessenen
Vor- und Nachbereitung einschließlich aller hierzu gehörenden
Einzelaufgaben und zur Erteilung einer Unterrichtsstunde für
erforderlich hält und insoweit auch von den Lehrkräften erwartet.
Benötigt
eine Lehrkraft
tatsächlich mehr Zeit für die unterrichtsbezogenen Aufgaben, beruht
dies auf ihrer individuellen Entscheidung und hebt die normative
Erwartung, welcher Zeitaufwand tatsächlich zu erbringen ist, nicht auf."
Damit
kommen Kolleginnen und Kollegen in die Zwickmühle und es wird deutlich,
was "Auskömmlichkeit" im AZM bedeutet.
- In
der Lehrerarbeitszeitverordnung (Stand
2011) sind die Faktoren festgelegt.
- Für
einzelne
Faktoren hat die 2. Hamburger Lehrerarbeitszeitkommission
dargestellt, wie sie zu den einzelnen Faktoren gekommen ist.
-
A-Zeiten
Zeiten für allgemeine Aufgaben in den einzelnen Schulkapiteln (A-Zeiten)
Unter
allgemeinen
Aufgaben versteht der Dienstherr
"insbesondere
- a)
die Teilnahme an allgemeinen Konferenzen, Elternabenden
und sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie die Fortbildung im
Rahmen der schulischen
Fortbildungsplanung,
- b) die Wahrnehmung von
Aufsichten und die Erteilung von Vertretungsstunden.
" (§ 2, LehrArbzVO)
Zeiten für die
Position a) stehen allen Lehrkräften (Voll- und Teilzeit) in gleichem
Umfang zu (unteilbare
A-Zeiten)
Zeiten für die
Position b) werden entsprechend des jeweiligen Deputats zugewiesen (teilbare
A-Zeiten).
- F-Zeiten
- Beispiele
für die
Funktionsstundenverteilung (alle Schulformen)
Quelle:
LAZ-Tool-CD, BBS , diese CD wurde 2003 an alle Sculen versandt und
enthielt neben diesen Infos, auch ein Datenbankprogramm zur Verwaltung
der Stundenkonten der Lehrerinnen und Lehrer
- Datei
zur
Verteilung der F-Stunden GHRSo
Quelle:
LAZ-Tool-CD, BBS, Excel-Datei (2004)
- Erläuterungen zum Umgang mit F-Zeiten
finden sich in den sogenannten Rosenboom-Briefen zum AZM.
- Im September 2012 hat Senator Rabe
sich im
Anschluss an eine Kampagne des Gesamtpersonalrats zur Aufgabenkritik im
Rahmen des AZMs auch zur F-Zeitenverteilung
geäußert.
Zitat:
"Transparenz bei
den Funktionsstunden
Die
Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Kollegium wird ab dem
Schuljahr 2012/13 weiter verbessert. Nach dem bereits viele Schulen mit
der transparenten Darstellung der Vergabe von Funktionsstunden sehr
gute Erfahrungen gemacht haben, sind Schulleitungen künftig
verpflichtet, die Vergabe der Funktionsstunden ihren Schulpersonalräten
zu erläutern."